Küche Bewegliches Wirtschaftsgut

Küche Bewegliches Wirtschaftsgut. Somit ist die küche ein bewegliches wirtschaftsgut des anlagevermögens was über die dauer der mietzeit (5jahre) abzuschreiben ist. Die vorsteuer aus dem kauf ist nur zu 50% abzugsfähig.

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Die abschreibungsmöglichkeit (afa) beträgt demnach 8 jahre. Das steuerprivileg gilt auch für vermieter. Sie werden bilanzrechtlich ähnlich wie bauten auf fremdem grund und boden behandelt.